Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Uwe Krah Immobiliendienstleistungen –Krah Immobilien -

Alle angebotenen Objekte, die zum Verkauf angeboten werden, werden in der Regel zuzüglich Maklerprovision angeboten. Die Höhe der Courtage ist auf den einzelnen Exposés ersichtlich und ist zahlbar durch den Käufer nach Vertragsabschluss.

Alle Angaben und Informationen machen wir nach bestem Wissen und Gewissen sowie aufgrund der Angaben des Auftraggebers. Irrtümer und zwischenzeitliche Vermittlung behalten wir uns vor, eine Haftung für die Angaben kann nicht übernommen werden.

1. Durch die Verwendung unseres Angebotes, ob in Textform, mündlich oder auch fernmündlich werden durch den Empfänger die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Eine Verwendung unseres Angebotes ergibt sich zum Beispiel durch die Kontaktaufnahme (e-mail, telefonisch, in Textform, persönlich) wegen eines durch uns angebotenen Objektes mit uns oder mit dem Objekteigentümer.

2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtümer sowie zwischenzeitliche Vermittlung behalten wir uns vor. Von uns gemachte objektbezogene Angaben basieren auf uns mitgeteilten Informationen unserer Auftraggeber.

3. Die Courtagehöhe bei Vertragsabschluss ist in den jeweiligen Angeboten ersichtlich und bei Rechnungsstellung zu zahlen. Wenn nicht anders ausgewiesen, sind vom Käufer 5,95 % des Kaufpreises incl. der gesetzlichen MwSt. an Courtage zu zahlen. Abweichende Vereinbarungen über die Courtagehöhe sind möglich, aber bedürfen der Textform. Die Courtage ist verdient und fällig nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages.

4. Sofern zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer des angebotenen Objekts ein anderes als das ursprünglich vorgesehene oder ein weiteres Geschäft zustande kommt, oder bei Erwerb durch den Empfänger eines der nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsversteigerung, so sind die aufgeführten Provisionen ebenfalls an uns zu zahlen.

5. Es besteht von uns auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn durch unsere Vermittlung oder durch unseren Nachweis vorerst eine Anmietung eines Objektes erfolgt ist, welches erst zu einem späteren Zeitpunkt gekauft wird. Die für die Anmietung gezahlte Provision wird in diesen Fällen auf die verspätete Kaufprovision angerechnet.

6. Wenn dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein sollte bitten wir um Mitteilung.
 
7. Mitteilungen und Unterlagen, die der Empfänger durch uns erhält, sind ausschließlich nur für diesen Empfänger persönlich bestimmt. Bei einer Weitergabe haftet der Empfänger für unseren Provisionsanspruch, sofern diese nicht von den Vertragschließenden an uns geleistet wird. Eine Provision wird bei Abschluss des Vertrages fällig, der sich aus der Weitergabe ergeben sollte.
 
8. Wir sind berechtigt, ohne weitere Absprache auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden.

9. Wir sind berechtigt, im Sinne eines Gemeinschaftsgeschäftes unter Maklern und auch Verkäufern den Kunden mittels einer Kundenschutzvereinbarung zu benennen. Gleiches gilt bei einem Kaufinteressenten, welcher Interesse zum Kauf eines von uns angebotenen Objektes hat. Die Daten des jeweiligen Kunden werden vertraulich behandelt.

10. Wir, die Uwe Krah Immobiliendienstleistungen, Krah Immobilien haften nicht für die Bonität der nachgewiesenen Vertragspartner.
 
11. Erfüllungsort und – wenn der Empfänger Vollkaufmann ist – Gerichtsstand ist Grimma. Auf unsere Vertragsverhältnisse ist generell deutsches Recht anzuwenden.

12. Wir, die Uwe Krah Immobiliendienstleistungen, Krah Immobilien sind weder bereit noch verpflichtet, an Streibeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Sollte eine oder mehrere Reglungen unserer AGB s gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen sollen an deren Stelle die jeweiligen gesetzlichen Reglung treten, welche dem ursprünglichen Sinn der zu beanstandenden Reglung am nächsten kommen.

Kleinbardau, im August 2007, zuletzt geändert: Grimma im Oktober 2016